Bewertung
EBITDA und Unternehmenswert: Wie aus einer Kennzahl ein Kaufpreis wird
Bei fast jeder Übernahme fällt irgendwann das Wort EBITDA. Was die Kennzahl misst, warum sie vor dem Multiplizieren bereinigt werden muss und wie du Schritt für Schritt vom EBITDA zum Kaufpreis kommst.
· 9 Min. Lesezeit
Wer einen Betrieb kaufen oder verkaufen will, hört früher oder später denselben Satz: „Bewertet wird nach EBITDA mal Multiplikator.“ Das klingt nach Formel. In Wahrheit stecken in beiden Teilen Annahmen, über die man verhandeln kann und muss. Dieser Artikel zeigt, was hinter der Kennzahl steckt und wie aus ihr ein Kaufpreis wird.
Das Wichtigste in Kürze
- EBITDA ist das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen. Es zeigt, was der laufende Betrieb erwirtschaftet, unabhängig davon, wie er finanziert ist.
- Für die Bewertung zählt das bereinigte EBITDA: ohne Einmaleffekte, mit einem marktüblichen Gehalt für die Geschäftsführung.
- Kleine Betriebe unter 5 Millionen Euro Umsatz werden laut DUB KMU-Multiples (Q3/2026) je nach Branche mit etwa dem 2,5- bis 7,6-Fachen des EBITDA bewertet.
- EBITDA mal Multiplikator ergibt den Unternehmenswert. Der Kaufpreis für die Anteile entsteht erst, wenn Schulden abgezogen und freie Liquidität addiert werden.
- Am Ende entscheidet nicht die Tabelle, sondern ob der Betrieb die Finanzierung tragen kann.
Was EBITDA eigentlich misst
EBITDA steht für Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization. Auf Deutsch: Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen. Man nimmt den Gewinn und rechnet Zinsen, Steuern und Abschreibungen wieder hinzu. Übrig bleibt, was das operative Geschäft abwirft.
Warum ausgerechnet diese Zahl? Weil sie Betriebe vergleichbar macht. Zinsen hängen davon ab, wie der jetzige Inhaber finanziert hat. Steuern von der Rechtsform. Abschreibungen davon, wann zuletzt investiert wurde. All das ändert sich mit dem neuen Eigentümer. Das EBITDA nicht.
Die Kehrseite: Abschreibungen sind nicht einfach Buchhaltung. Hinter ihnen stehen Maschinen, Fahrzeuge und Gebäude, die irgendwann ersetzt werden müssen. Ein Betrieb mit hohem EBITDA und einem alten Maschinenpark sieht auf dem Papier besser aus, als er ist. Deshalb schauen erfahrene Käufer:innen zusätzlich auf das EBIT, also das Ergebnis nach Abschreibungen, und auf den Investitionsstau.
Bereinigen: der Schritt, an dem Bewertungen kippen
Das EBITDA aus dem Jahresabschluss ist selten die Zahl, mit der gerechnet wird. Gerade in inhabergeführten Betrieben steckt viel Persönliches darin. Bewertet wird das bereinigte EBITDA, also das Ergebnis, das ein neuer Eigentümer realistisch erwarten kann. Die häufigsten Korrekturen:
- Unternehmerlohn: Zahlt sich die Inhaberin weniger als eine angestellte Geschäftsführung kosten würde, wird die Differenz abgezogen. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften taucht ihr Gehalt oft gar nicht auf. Dann wird ein kalkulatorischer Unternehmerlohn angesetzt.
- Einmaleffekte: ein Rechtsstreit, ein Wasserschaden, ein Großauftrag, der nicht wiederkommt. Solche Posten werden herausgerechnet, in beide Richtungen.
- Private Kosten: das Auto der Familie, Mitarbeitende aus dem Familienkreis zu Sonderkonditionen, Reisen. Alles, was nach der Übergabe wegfällt oder anders kostet.
- Miete: Gehört die Halle dem Inhaber privat und der Betrieb zahlt wenig oder nichts, wird eine marktübliche Miete angesetzt.
- Mehrere Jahre: Gerechnet wird meist mit einem Durchschnitt der letzten drei Jahre oder einem gewichteten Wert, nicht mit dem besten Jahr.
Für Übergeber:innen ist das oft der unangenehmste Teil. Der Gewinn, auf den man stolz ist, schrumpft auf dem Papier. Für Nachfolger:innen ist es der wichtigste Teil, denn genau hier entscheidet sich, ob der Preis zum Betrieb passt.
Welche Multiplikatoren gerade gelten
Der Multiplikator sagt, das Wievielfache des EBITDA ein Käufer zu zahlen bereit ist. Eine öffentlich zugängliche Orientierung sind die DUB KMU-Multiples, eine quartalsweise Einschätzung von M&A-Beratungen. Für Micro-Caps mit weniger als 5 Millionen Euro Umsatz, also die meisten Betriebe mit 5 bis 100 Mitarbeitenden, nennt der Stand Q3/2026 (abgerufen am 14. Oktober 2026) unter anderem diese EBITDA-Spannen. Über alle 20 Branchen reicht die Spanne in dieser Größenklasse von 2,5 (Konsumgüter) bis 7,6 (Software sowie Medizintechnik):
- Maschinen- und Anlagenbau: 3,6 bis 5,1
- Metallverarbeitung und Fertigungstechnik: 3,4 bis 4,2
- Bauhaupt- und Baunebengewerbe (Handwerk): 3,7 bis 5,0
- Unternehmensnahe Dienstleistungen (B2B): 3,8 bis 5,7
- IT-Services und Systemhäuser: 5,2 bis 6,7
- Transport, Logistik und Spedition: 3,7 bis 5,0
- Konsumgüter (Non-Food): 2,5 bis 4,0
Zwei Dinge fallen auf. Erstens: Größe zählt. Dieselbe Branche wird bei 5 bis 50 Millionen Euro Umsatz spürbar höher bewertet, im Maschinenbau etwa mit 4,6 bis 6,0. Kleine Betriebe hängen stärker an einzelnen Personen und Kunden, das kostet Wert. Zweitens: Es sind Spannen, keine Preise. Wo ein Betrieb landet, hängt davon ab, wie abhängig er vom Inhaber ist, wie verteilt die Kundschaft ist, wie stabil das Team ist und wie viel investiert werden muss.
Das sagt die DUB auch selbst: Die Spannen beschreiben, wo die Mehrzahl der Unternehmen einer Branche liegt, in begründeten Einzelfällen sind Preise außerhalb möglich. Als Einflussfaktoren nennt sie unter anderem Inhaberabhängigkeit, Kundenabhängigkeit, Alleinstellungsmerkmale und Wachstumspotenzial. Und sie stellt klar, dass der Unternehmenswert nicht dem Wert des Eigenkapitals entspricht (DUB KMU-Multiples, Erläuterungen unter der Tabelle).
Rechenbeispiel: vom EBITDA zum Kaufpreis
Ein fiktiver Betrieb aus dem Maschinenbau, 25 Mitarbeitende, 3 Millionen Euro Umsatz. Alle Zahlen sind ausgedacht und dienen nur der Veranschaulichung.
- EBITDA laut Abschluss400.000 €
- Unternehmerlohn angleichenInhaber zahlt sich 60.000 €, eine angestellte Geschäftsführung würde 110.000 € kosten.50.000 €
- Einmaleffekt herausrechnenEin Rechtsstreit hat 20.000 € gekostet und kommt nicht wieder.20.000 €
- Bereinigtes EBITDA370.000 €
- MultiplikatorUnterer Teil der Spanne, weil der Inhaber noch viele Kundenbeziehungen selbst hält.4,0
- Unternehmenswert1.480.000 €
- Nettofinanzschulden300.000 € Bankkredite minus 80.000 € freie Liquidität.220.000 €
- Kaufpreis für die Anteile1.260.000 €
Zur Kontrolle lohnt ein zweiter Blick: 1,48 Millionen Euro Unternehmenswert bei 3 Millionen Euro Umsatz sind knapp das 0,5-Fache des Umsatzes. Laut KfW Nachfolge-Monitoring streben Inhaber:innen im Mittelstand im Schnitt einen Kaufpreis vom 1,2-Fachen ihres Jahresumsatzes an, der Median liegt beim 0,6-Fachen. Das sind Preisvorstellungen der Verkäufer:innen, keine tatsächlich gezahlten Preise. Das Beispiel liegt also eher unter dem, was viele Inhaber:innen erwarten, aber nicht weit vom Median. Genau diese Lücke zwischen Erwartung und Bewertung ist in vielen Verhandlungen das eigentliche Thema.
Die Frage, die wirklich zählt: Trägt sich das?
Ein Multiplikator sagt, was der Markt zahlen würde. Ob du es zahlen kannst, ist eine andere Frage. Aus dem EBITDA müssen nach der Übernahme Ersatzinvestitionen, Steuern, dein eigenes Gehalt und der Kredit bezahlt werden. Banken prüfen deshalb, wie oft der freie Cashflow, also das Geld, das nach allen laufenden Ausgaben übrig bleibt, den jährlichen Schuldendienst abdeckt.
Im Beispiel würde ein Kredit über eine Million Euro auf zehn Jahre bei sechs Prozent Zinsen rund 136.000 Euro im Jahr kosten. Bleiben nach Investitionen und Steuern etwa 230.000 Euro übrig, ist Luft da. Schmilzt das EBITDA im ersten Jahr, weil ein großer Kunde mit dem alten Inhaber geht, wird es eng. Genau deshalb werden Teile des Preises oft über ein Verkäuferdarlehen oder einen Earn-out gestaltet. Mit dem Finanzierungsrechner kannst du das für deine eigenen Zahlen durchspielen.
Checkliste: Diese Unterlagen braucht ihr für Bereinigung und Kaufpreis
Ob ein EBITDA sauber bereinigt ist und ein Preis trägt, lässt sich nur mit Unterlagen prüfen. Übergeber:innen stellen sie zusammen, Nachfolger:innen fordern sie an und gehen sie Punkt für Punkt durch. Diese Liste deckt das Wichtigste ab:
- Jahresabschlüsse der letzten drei bis fünf Jahre, mit Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung.
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) und Summen- und Saldenliste für das laufende Jahr.
- Gehaltsliste mit allen Bezügen der Inhaber:innen und der mitarbeitenden Familienangehörigen, inklusive Dienstwagen und Nebenleistungen. Grundlage für den Unternehmerlohn.
- Aufstellung einmaliger oder außergewöhnlicher Erträge und Kosten je Jahr, mit Belegen: Rechtsstreit, Schaden, Sonderauftrag, Versicherungsleistung.
- Aufstellung privat veranlasster Kosten, die über den Betrieb laufen, etwa Fahrzeuge, Reisen, Versicherungen.
- Miet- und Pachtverträge, besonders wenn die Immobilie den Inhaber:innen privat gehört, plus Vergleich zur ortsüblichen Miete.
- Anlagenverzeichnis mit Alter der wichtigsten Maschinen und Fahrzeuge sowie geplante Ersatzinvestitionen. Zeigt, was hinter den Abschreibungen steckt.
- Umsatz nach Kunden der letzten Jahre, mindestens die zehn größten. Zeigt, wie abhängig der Betrieb von Einzelnen ist.
- Wichtige Verträge mit Kunden und Lieferanten, vor allem Laufzeiten und Klauseln für einen Inhaberwechsel.
- Kreditverträge, Leasingverträge und Bürgschaften mit Restlaufzeiten. Nötig für den Schritt vom Unternehmenswert zum Kaufpreis.
- Kontostände und Aufstellung von Forderungen, Verbindlichkeiten und Vorräten zum Stichtag. Grundlage für freie Liquidität und Working Capital.
- Planung oder Prognose für die nächsten ein bis drei Jahre, auch wenn sie einfach ist.
Für Übergeber:innen lohnt es sich, diese Unterlagen früh mit der Steuerberatung zusammenzustellen. Wer sie vollständig hat, verhandelt ruhiger und schneller. Für Nachfolger:innen gilt: Fehlt ein Punkt, nachfragen. Jede Bereinigung ohne Beleg ist eine Annahme, und Annahmen gehören in die Verhandlung, nicht stillschweigend in den Preis.
Für Übergeber:innen: den Wert vor dem Verkauf heben
Der Multiplikator ist kein Schicksal. Er sinkt, wenn alles am Inhaber hängt, und steigt, wenn der Betrieb ohne ihn funktioniert. Wer zwei, drei Jahre vor der Übergabe Kundenbeziehungen auf mehrere Schultern verteilt, eine zweite Führungsebene aufbaut und private Kosten aus dem Betrieb nimmt, verkauft am Ende nicht nur leichter, sondern meist auch besser. Darum bereiten wir nicht nur Nachfolger:innen vor, sondern auch das Unternehmen auf sie. Wie das aussieht, steht auf der Seite für Übergeber:innen.
Für Nachfolger:innen: drei Fragen an jede Bewertung
- Welche Bereinigungen stecken drin, und kann ich jede einzelne nachvollziehen?
- Warum dieser Multiplikator und nicht einer am oberen oder unteren Ende der Spanne?
- Trägt der Betrieb den Kredit auch dann, wenn das erste Jahr schwächer läuft?
Einen breiteren Überblick über Ertragswert, Substanzwert und Multiplikatoren gibt der Artikel Was ist ein Unternehmen wert?. Wenn du übernehmen willst und Unterstützung bei Bewertung, Finanzierung und Verhandlung suchst: Bewirb dich für das Programm. Eine Bewertung durch Steuerberatung oder Gutachter:in ersetzt dieser Artikel nicht.
FAQ
Häufige Fragen
Was ist das EBITDA?
Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen. Es zeigt, was das operative Geschäft eines Betriebs erwirtschaftet, unabhängig von Finanzierung, Rechtsform und Investitionszyklus.
Wie berechnet man den Unternehmenswert mit dem EBITDA?
Man bereinigt das EBITDA um Einmaleffekte, private Kosten und einen marktüblichen Unternehmerlohn und multipliziert es mit einem branchen- und größenüblichen Faktor. Das Ergebnis ist der Unternehmenswert. Zieht man Finanzschulden ab und addiert freie Liquidität, erhält man den Kaufpreis für die Anteile.
Welcher EBITDA-Multiplikator ist für kleine Unternehmen üblich?
Für Betriebe unter 5 Millionen Euro Umsatz nennen die DUB KMU-Multiples (Q3/2026) je nach Branche etwa das 2,5- bis 7,6-Fache, im Maschinenbau 3,6 bis 5,1, im Bau und Handwerk 3,7 bis 5,0. Wo ein Betrieb landet, hängt vor allem von der Abhängigkeit vom Inhaber und der Kundenstruktur ab.
Was ist ein bereinigtes EBITDA?
Das EBITDA, das ein neuer Eigentümer realistisch erwarten kann. Herausgerechnet werden einmalige Erträge und Kosten, private Ausgaben und Sonderkonditionen. Angesetzt werden ein marktübliches Geschäftsführergehalt und, falls nötig, eine marktübliche Miete.
Ist EBITDA mal Multiplikator schon der Kaufpreis?
Nein. Das Ergebnis ist der Unternehmenswert inklusive Schulden. Der Kaufpreis für die Anteile ergibt sich erst nach Abzug der Finanzschulden und Zuschlag der freien Liquidität. Verhandelt wird außerdem über Garantien, Verkäuferdarlehen und Earn-out.
Quellen


